AGB

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der PECON PRO Siegfried Schier e. K.

 

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der PECON PRO Siegfried Schier e. K. (“PECON PRO“). Das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggebern (“Kunde“) und PECON PRO besteht ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PECON PRO ihnen in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch dann, wenn in Kenntnis von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wurde.

1.2 Mündliche Abreden gelten nur, wenn PECON PRO diese in Textform bestätigt hat.

2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt

2.1 Die Angebote von PECON PRO erfolgen freibleibend und beinhalten keine Pflicht zur Auftragsannahme.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von PECON PRO zustande, spätestens mit der ersten Lieferung oder Leistung

2.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und PECON PRO stellt keinen Werkvertrag im Sinn der §§ 631 ff BGB dar.

3. Vertragspflichten

3.1 Die jeweiligen Vertragspflichten von PECON PRO werden mit dem Kunden im einzelnen vereinbart.

3.2 Erweiterungen oder Verringerungen des Vertragsgegenstandes müssen gegenüber der jeweils anderen Partei in Textform bestätigt werden.

3.3 PECON PRO ist gestattet, Dritte zur Vertragserfüllung einzusetzen.

3.4 Sofern der Kunde Unternehmer ist, gelten sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der von PECON PRO übernommenen Liefer- oder Leistungsverpflichtungen, insbesondere angemessene Fristüberschreitungen, als vorab genehmigt.

3.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten alles in seinem Verantwortungsbereich liegende Erforderliche zu veranlassen, so dass PECON PRO die vereinbarten Leistungen inklusive anfallender Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen rechtzeitig anfangen und störungsfrei erbringen kann. PECON PRO ist zur Leistung erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle Voraussetzungen zur Leistungserbringung erbracht hat. Dazu gehören insbesondere die Schaffung von Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten sowie die Bestimmung des Ansprechpartners beim Kunden. Eventuelle besondere Pflichten des Kunden können darüberhinaus von PECON PRO im Angebot aufgenommen werden.

3.6 Änderungen der Verhältnisse beim Kunden, insbesondere Änderungen der betrieblichen Gegebenheiten, die für die Vertragserfüllung von PECON PRO von Bedeutung sind, zum Beispiel Änderung der Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten, der Örtlichkeiten, der rechtlichen Vorgaben usw., hat der Kunde PECON PRO unverzüglich in Textform mitzuteilen.

3.7 Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten aus Ziffern 3.5 – 3.6 ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadensersatzpflicht erstreckt sich auch auf zusätzliche Kosten für einen neuen Termin.

3.8 Bei Vorliegen von Umständen, die eine Verzögerung der Leistung von PECON PRO zufolge haben und die der Kunde zu vertreten hat, ist PECON PRO berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Beseitigung dieser Umstände zu setzen. Nach Fristablauf kann PECON PRO über die zur Leistungserbringung beschafften Materialien und Geräte anderweitig verfügen. Alle Fristen und Termine verlängern sich bei Fortsetzung der Leistung um den Zeitraum, den eine Nachbeschaffung von Geräten und Materialien erfordert.

Weitergehende Rechte von PECON PRO, insbesondere das Recht zum Vertragsrücktritt und Schadensersatz, werden durch diese Regelung nicht berührt.

3.9 Sofern gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, Serviceleistungen erbracht werden, gilt jede Maßnahme (Anfahrt, Inspektion, Beratung oder Bekämpfung) als erbrachter Service, wenn PECON PRO aufgrund einer der nachfolgend genannten Einschränkungen oder Hindernissen aus der Sphäre des Auftraggebers den Service nicht ordnungsgemäß durchführen kann:

  • Nichterreichbarkeit eines Ansprechpartners
  • Nichtauffinden des Leistungsortes durch den Servicetechniker innerhalb von 15 Minuten aufgrund ungenauer Ortsangaben (insbesondere Angabe von Gebäude, Etage, Eingang)
  • bei Entstehen einer Wartezeit von mehr als 15 Minuten vor Ort
  • Verweigerung der Annahme des Service und/oder vertraglicher Leistungen durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen
  • Nichtanwesenheit einer zur Unterschrift berechtigten Person des Kunden.

3.10 Hat der Vertrag mit dem Kunden die Lieferung von Waren zum Gegenstand, bleibt PECON PRO die Wahl der Versandart unter Ausschluss jeder Haftung vorbehalten.

3.11 Reparaturen und/oder die Wartung von Mietgegenständen haben ausschließlich durch PECON PRO oder deren Beauftragte zu erfolgen. Andernfalls besteht keine Haftung von PECON PRO. Außerdem haftet der Kunde in diesen Fällen PECON PRO auf Schadenersatz.

4. Vertragslaufzeit, Beendigung, Schadensersatz

4.1 Der Vertrag beginnt mit dem vereinbaren Datum des Vertragsbeginns. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht gemäß der Regelung in 4.2 zum Vertragsende gekündigt wird.

4.2 Eine Kündigung hat unter Einhaltung der einfachen Schriftform mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der ersten Vertragslaufzeit, danach mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende eines Vertragsjahres zu erfolgen.

4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4.4 Für PECCON PRO liegt ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung zum Beispiel vor, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet ist bzw. der Kunde sich in vorläufiger Eigenverwaltung bis zur Entscheidung über den Antrag befindet.

4.5 PECON PRO kann bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, vom Kunden die unverzügliche Rückgabe der ihm überlassenen Mietgegenstände verlangen.

4.6 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses kann PECON PRO einen den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.

4.7 PECON PRO steht Anspruch auf Ersatz des durch die Aufhebung des Vertragsverhältnis entstehenden Schadens zu, wenn die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Kunden veranlasst ist.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt außerdem folgendes: Wird der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat PECON PRO einen pauschalierten  Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 50 % der vom Kunden geschuldeten Nettovergütung für die ersten zwölf Monate nach der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. bis zum Zeitpunkt des regulären Vertragsablauf, wenn dieser Zeitpunkt vor Ablauf von 12 Monaten nach der vorzeitigen Beendigung liegt, und für die Zeit ab dem 13. Monat nach der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses in Höhe von weiteren 30 % der vom Kunden bis zum Zeitpunkt des regulären Vertragsablaufs geschuldeten Nettovergütung. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass PECON PRO ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche von PECON PRO sind hiervon unberührt.

4.8 Nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsende werden die von PECON PRO im Online-System gespeicherten Pläne und andere gespeicherte Daten des Kunden gelöscht.

5. Termine

5.1 Liefertermine sind freibleibend, sofern sie nicht von PECON PRO  in Textform bestätigt werden.

5.2 PECON PRO  ist bei der Bestimmung von Fristen (Leistungs-, Liefer- und Fertigstellungsfristen) grundsätzlich frei. Soweit Fristen vereinbart wurden, sind diese keine Fixtermine. Fixtermine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von PECON PRO in Textform als Fixtermin bestätigt worden sind.

5.3 Der Kunde ist bei Lieferungen verpflichtet, die Vertragsgegenstände oder Teile davon – auch vor einer vereinbarten Lieferzeit – mit schuldbefreiender Wirkung zu übernehmen.

5.4 Sollten der von PECON PRO bestimmte Liefertag und/oder die von PECON PRO bestimmte Lieferzeit dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden können, verpflichten sich die Parteien, einen Alternativtermin zu vereinbaren. Hierdurch entstehende Kosten gehen zulasten des Kunden.

5.5 Vertragsstrafen zulasten von PECON PRO aufgrund von Verzug oder nicht oder zu spät erfüllter Leistungen sind ausgeschlossen.

6. Leistungshindernisse, höhere Gewalt

6.1 Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, das weder der betrieblichen Sphäre der PECON PRO noch der Sphäre des Kunden zuzuordnen ist. Dazu zählen auch Einschränkungen aufgrund von Anordnungen, die auf Rechtsvorschriften, zum Beispiel dem Infektionsschutzgesetz, beruhen.

6.2 Bei Vorliegen von Umständen im Sinn von 6.1 hat PECON PRO das Recht, den Leistungstermin zu verschieben und/oder das Volumen der bestellten Ware zu verringern. Dies gilt auch bei Vorliegen von Umständen, die höherer Gewalt ähnlich sind, wie zum Beispiel Regierungshandlungen, Verwaltungsanordnungen, nationale Notfälle, Aufruhr, Proteste.

6.3 Kann  PECON PRO die ihr obliegenden Verpflichtungen infolge von Umständen im Sinn von 6.1 und 6.2 nicht  oder nur verzögert erfüllen, haftet PECON PRO nicht.

6.4 PECON PRO ist  berechtigt, das Vertragsverhältnis in Textform zu kündigen, wenn das Leistungshindernis gemäß 6.1. und 6.2 über einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs  Monaten andauert.

7. Preise

7.1 Die von PECON PRO genannten Preise sind Nettopreise. Nicht enthalten sind darin Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung, bei vereinbarter Zustellung das Abladen. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer kommt hinzu.

Ist der Kunde Verbraucher, sind die ihm von PECON PRO genannten Preise Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

7.2 PECON PRO stellt die Kosten für die Systemeinrichtung und den Systemabbau nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert in Rechnung.

7.3 Entstehen bei Serviceleistungen besondere Fahrt- und Übernachtungskosten, werden diese entsprechend dem PECON PRO entstandenem Aufwand zusätzlich berechnet.

7.4 Versand und Lieferung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart gewesen sein sollte. Eine Transportversicherung wird von PECON nur bei Vereinbarung in Textform und nur auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

7.5 PECON PRO kann die Preise erstmals nach Ablauf der vereinbarten vertraglichen Erstlaufzeit nach billigem Ermessen anpassen.

Unabhängig davon ist PECON PRO berechtigt, bei gestiegenen Kosten, insbesondere aufgrund von

  • Steuern, Abgaben und Gebühren
  • Mitarbeiterkosten durch Gesetzesänderungen

die Preise auch vor Ablauf der vereinbarten vertraglichen Erstlaufzeit entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen.

7.6 PECON PRO hat die Preisanpassung vier Wochen vor deren beabsichtigter Geltung in Textform mitzuteilen.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Preisanpassung als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung in Textform widerspricht.

7.7 Zusätzliche Leistungen von PECON PRO aufgrund von Kundenwünschen oder Kundenanforderungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, zum Beispiel erhöhter Arbeits- und Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Erfassung, Speicherung und Verwaltung von Daten, erhöhter Arbeits- und Zeitaufwand bei der Erfassung und Abrechnung der Leistungen oder infolge ähnlicher administrativer Leistungen, müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen nur gegen Berechnung.

7.8 Der Kunde trägt die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor dem Einbringen der Leistungen von PECON PRO. Es ist Sache des Kunden, die Objekte/Gebäude in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

8. Rechnungen und Zahlung

8.1 PECON PRO erstellt die Rechnungen nach erbrachter Leistung/Service. Bei Einzelmaßnahmen, Systemeinrichtung und Produkten erfolgt die  Rechnungsstellung nach Durchführung der Maßnahme bzw. Auslieferung der Produkte. Für Mietgegenstände erfolgt die Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung/Service, bei Kaufartikeln nach Auslieferung. PECON PRO ist es vorbehalten, Abschlagszahlungen nach billigem Ermessen zu verlangen.

8.2 Die Rechnungen werden per Bankeinzug vom jeweiligen Konto des Kunden eingezogen. Sollte kein Bankeinzug vereinbart worden sein, sind die Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den rechtzeitigen Eingang ist der Eingang auf dem Konto von PECON PRO maßgeblich.

8.3 Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur dann als vereinbart, wenn diese in Textform festgelegt und von PECON PRO in Textform bestätigt sind.

8.4 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Ziffer 8.2, bzw. spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung, liegt Zahlungsverzug vor, wenn bis dahin die Rechnung nicht beglichen ist.

8.5. PECON PRO hat das Recht, angemessene Mahngebühren und bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen ist nicht ausgeschlossen. Insbesondere kann PECON PRO bei Zahlungsverzug den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz geltend machen.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Gegenforderungen

9.1 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts von Zahlungen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Anspruch des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

9.3. Der Kunde hat PECON PRO unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Zugang, in Textform zu benachrichtigen, wenn er eine Rechnung oder eine andere fällige Forderung von PECON PRO bestreiten will. Der Kunde hat alle Nachweise zu erbringen, die zur Überprüfung der streitigen Rechnung oder Zahlungsaufforderung zumutbar sind.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis (gesicherte Forderungen) behält sich PECON PRO das Eigentum an verkauften Waren vor.

10.2 Eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der gelieferten Waren ist nicht zulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.

10.3 Dem Kunden vermietete Gegenstände oder diesem zur Verfügung gestellte Gegenstände bleiben im Eigentum von PECON PRO. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Gegenstände weder beschädigt werden noch untergehen, sowie im Falle einer Insolvenz entsprechend als Eigentum von PECON PRO gekennzeichnet werden.

10.4 Nimmt PECON PRO Ware zurück, so gilt es nicht als Rücktritt vom Vertrag. PECON PRO hat auch in diesem Falle das Recht, sämtliche Rechte aus dem Rechtsgeschäft inklusive von Schadenersatz, geltend zu machen.

11. Gebrauch, Gewährleistung von Mietgegenständen

11.1 Der vertragswidrige Gebrauch von Mietgegenständen ist untersagt.

11.2 Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen und Pfandrechten Dritter freizuhalten.

11.3 Der Kunde trägt die Gefahr für die Mietgegenstände, wie Vandalismus, Diebstahl und Verlust.

11.4 Die Gewährleistungsfristen richten sich nach dem Gesetz.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, jeden Mangel PECON PRO unverzüglich anzuzeigen, der Kunde hat mindestens zweimalige Nachbesserung zu gewähren. Der Kunde kann nur dann Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Nachbesserung unmöglich ist oder mit dieser für PECON PRO ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden ist.

12. Haftung, Haftungsbegrenzung

12.1 PECON PRO haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PECON PRO nur

  • 12.1.1 für Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • 12.1.2 für Ansprüche aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung von PECON PRO jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

12.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:

  • 12.2.1 Es wird eine jährliche Haftungsgrenze in Höhe des Fünffachen des jährlichen Vertragswertes vereinbart. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus Ziffer 12.1. und 12.1.1. Ausgeschlossen sind Ansprüche aus entgangenem Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden. Schadensersatzansprüche des Kunden für Vermögensschäden sind der Höhe nach auf das Einfache des jährlichen Vertragswertes beschränkt.

12.3 PECON PRO haftet nicht für Schäden und Folgeschäden an den zu bearbeitenden Flächen am oder im Objekt oder Gebäude, wenn der Kunde PECON PRO das Befestigen von Gegenständen durch Bohren, Kleben, Schrauben, Schlagen oder Klemmen an Flächen im oder am Objekt/Gebäude gestattet hat. Dies gilt insbesondere für Bohrlöcher, Kleberückstände, Ablösen von Farben, Korrosion, Undichtigkeiten.

Die Haftung ist auch ausgeschlossen für den Abbau oder das Entfernen der bereits vorhandenen Serviceleistungen und der sich ergebenden Rückstände.

13. Fortführung des Geschäftes des Kunden

Sollte der Kunde während der Laufzeit eines Vertragsverhältnisses mit PECON PRO ein Rechtsgeschäft beabsichtigten, wonach ein Dritter das Geschäft des Kunden fortführt, hat der Kunde PECON PRO unverzüglich in Textform über den Übergang zu unterrichten. Der Kunde hat dabei den Übergangszeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang sowie Name,  Rechtsform, vertretungsberechtigte Person und Adresse des Nachfolgers anzugeben.

13.2 Wird der Geschäftsbetrieb des Kunden unter dem bisherigen Firmennamen mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortgeführt, so muss PECON PRO eine Vereinbarung des Kunden mit dem Nachfolger, dass dieser nicht für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten gegenüber der Firma PECON PRO haftet, innerhalb von fünf Tagen nach dem Geschäftserwerb in Textform mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Vereinbarung gegenüber PECON PRO unwirksam.

14. Datenschutz

14.1 PECON PRO erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten des Kunden werden an Dritte nur dann und insoweit weitergegeben, wie dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

14.2 Der Kunde kann eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Alle Verträge unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

15.2 Die Vertragssprache ist deutsch.

15.3 Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

15.4 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen – soweit dies zulässig vereinbart werden kann – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von PECON PRO.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sich bei Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbaren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen bzw. die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

Stand: Dezember 2020