Wildtauben füttern als Kündigungsgrund
Wildtauben füttern als Kündigungsgrund

Tauben sind nicht immer ein Symbol des Friedens!

In der kalten Jahreszeit gibt es natürlich Tierfreunde, die heimische Singvögel mit Futter versorgen. Gegen Futter streuen, Vogelhäuser und Futterglocken kann ja auch wirklich niemand etwas einwenden, oder?

Doch! Wenn es sich nämlich um Wildtauben handelt, kann das Anfüttern der Tiere zu großem Ärger führen. Bei Mietswohnungen oder -häusern sogar zu Abmahnung oder Kündigung. Der informative und lesenswerte Artikel von Andreas Kunze aus der Heilbronner Stimme befasst sich eingehender mit dieser Thematik.

Welche Möglichkeiten es gibt, Tauben von der eigenen Immobilie fern zu halten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Bereich Taubenabwehr.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

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